§38 Hamburger Hochschulgesetz

      §38 Hamburger Hochschulgesetz

      Hallo zusammen,

      ich bin Berufsfeuerwehrmann in HH und spiele mit dem Gedanken, HC zu studieren.

      Das Problem daran ist, dass ich nur mittlere Reife und mich aufgrunddessen über den §38 (Hochschulzugang für Berufstätige) beworben habe.

      Die Frage ist, ob Ihr jemanden kennt, der den gleichen Weg bereits eingeschlagen hat, da ich eine Eingangsprüfung absolvieren muss, von der ich zwar einen groben Themenüberblick aber nicht das Niveau der Themen weiss. Ich würde mich gerne mal mit jemandem unterhalten, der da vielleicht etwas detaillierter Auskunft zu geben kann, als die Internetseite der HAW.

      Also falls Ihr jemanden kennt, bin für jede Hilfe dankbar.

      der hhjung

      Re:§38 Hamburger Hochschulgesetz

      es gibt einen HC-Ersti, der nach §38 HambHG jetzt zum WS zugelassen wurde und aus dem mDFeu der BF Hannover kommt

      bei weiteren Fragen ist er denke ich gerne bereit über die Modalitäten des Verfahrens, das er durchlaufen hat, zu sprechen - wenn Interesse an einer Kontaktaufnahme besteht, bitte PM an mich, ich werde die Mail an ihn weiterleiten - als Ersti und Pendler (arbeitet weiterhin zu 50%) hat er mit Sicherheit erst mal genug um die Ohren als dass er "unverbereitet" evtl. zahlreiche Mails diesbezüglich bekommt, bzw. werde ich ihn mal fragen, ob ich seine Mail-Adresse weitergeben darf
      &quot;Ich bin durchaus nicht zynisch, ich habe nur meine Erfahrungen, was allerdings ungefähr auf dasselbe herauskommt.&quot;<br />Lord Arthur Saviles Verbrechen, 1. Akt / Lady Windermere, Oscar Wilde